Von vielen Seiten wurde Camille Gira für seine aufrechte Haltung und sein konsequentes Handeln in verschiedenen Bereichen gedacht. Ein Feld wurde weniger erwähnt: sein Bemühen um das Zusammenleben der Bürger dieses Landes und dies unab-hängig von der Person und deren Pass oder Ursprung. So griff er als erster Bürgermeister die Idee eines kommunalen Integrationspaktes auf und erweiterte ihn sogar auf die Leadergruppe West. Als Abgeordneter initiierte er am 27. Januar 2011 einen Beschluss, der von der gesamten Abgeordneten-kammer angenommen wurde, außer den vier Ewiggestrigen. Dieser Antrag befand, nach den Gemeindewahlen 2011, „d'ana- lyser le déroulement de ces élections et de rediscuter les dispositions relatives au délai de résidence en vue de le réduire“. Ja, wir wissen, das Referendum von 2015 kam daher mit seinem eindeutigen „Nein“ zum sogenannten Ausländerwahlrecht. Beim Vorschlag von Camille Gira handelte es sich aber um die Gemeindewahlen und nicht um die Wahlen zur Abgeordnetenkammer. Leider haben die 56 Abgeordneten ihren eigenen Beschluss nie umgesetzt. Gibt es jetzt, nach dem Tod von Camille Gira, noch Politiker, die sich trauen, zu ihrer Abstimmung von damals zu stehen und somit ihre Trauer und ihr Beileid in Handeln umzusetzen? Es sieht momentan nicht danach aus, dass wir, wie in Belgien (einziger Vergleich, weil auch dort Wahlpflicht herrscht), die Residenzklausel abschaffen. So sagte doch ein einflussreicher Abgeordneter vor ein paar Wochen: „Dir wiermt al Kamellen op.“ Dabei gilt für Luxemburger, die beispielsweise zehn Jahre in New York lebten und zwei Wochen vor den Gemeindewahlen ins Großherzogtum umziehen, bekanntlich auch keine Residenzklausel. Allgemeines kommunales Wahlrecht: bald Praxis, oder weiterhin Wunschdenken? Jean Lichtfous Serge Kollwelter Luxemburg |
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Luxemburger Wort vom Samstag, 28. Juli 2018, Seite 21
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